Letztwillige Verfügung

Das Testament

Jeder Mensch hat das Recht, innerhalb eines bestimmten Rahmens den Ort, die Form und den Ablauf seiner Beerdigung zu bestimmen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Wunsch schriftlich festgehalten wird: in der letztwilligen Verfügung, dem Testament. Der formal korrekt verfasste letzte Wille ist bindend für die Angehörigen. Liegt kein Testament vor, entscheiden die nächsten Angehörigen über das gesamte Prozedere. Priorität hat dabei der Wille des Ehegatten. Ist kein Ehepartner hinterblieben, gilt der Wille der Kinder oder deren Ehegatten. Es folgen die weiteren Verwandten in der Reihe ihres Verwandtschaftsgrades. Im Zweifelsfall kann bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen Angehörigen gleichen Grades die Polizei- oder die Ordnungsbehörde hinzugezogen werden.

Der Rechtsanwalr Dr. Georg Weißenfels hat gemeinsam mit Berufskollegen Informationen rund um das Erbrecht veröffentlicht.

Dort sind insbesondere Tipps für Betroffene, was in den ersten Tagen nach einem Sterbefall aus rechtlicher Sicht zu veranlassen ist, und viele Urteile zum Erbrecht zu finden.

Von einer Notarin wurden auf dem Erbrecht-Ratgeber umfassende Informationen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beigesteuert.

http://www.erbrecht-ratgeber.de